HomeUeber unsServiceShopReferenzenKontaktAGBKunden-LoginFoxtalesleer



Allgemeine Geschäftsbedingungen
Foxbrain Ltd
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der FOXBRAIN LTD.
1.2 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrückliche Widersprüche nicht anerkannt.
1.3 Abweichungen von diesen AGB und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren AGB von FOXBRAIN LTD bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsschluss.
2.1 Angebote von FOXBRAIN LTD sind - insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen - freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Umfang der von FOXBRAIN LTD zu erbringenden Leistungen wird allein durch die Auftragsbestätigung von FOXBRAIN LTD festgelegt. FOXBRAIN LTD behält sich die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.
3. Softwarelieferung, Installation, Schulung und Beratung
3.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Software- Installation durch FOXBRAIN LTD als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund eines entsprechenden Auftrages und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern ein entsprechender Auftrag gesondert gegeben wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen an die Hard- und Systemsoftware erfüllt sind, sowie genügend Festplattenspeicher für die Installation zur Verfügung steht.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler FOXBRAIN LTD unverzüglich anzuzeigen.
4.2 FOXBRAIN LTD ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
4.3 FOXBRAIN LTD ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.4 Die Abnahme bei Individualsoftware gilt spätestens als erfolgt, wenn Die Auftraggeberin innert 21 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine Beanstandung erhoben hat.
5. Preise
5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschliesslich Verpackungs- und Frachtspesen. Massgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Listenpreise berechnet.
5.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste verrechnet.
5.3 Dienstleistungen werden pro angebrochene Viertelstunde verrechnet.
5.4 FOXBRAIN LTD ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6. Lieferfrist
6.1 Von FOXBRAIN LTD genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von FOXBRAIN LTD nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei FOXBRAIN LTD, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.
7. Annahmeverzug des Kunden
Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist FOXBRAIN LTD nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8. Gefahrübergang, Gewährleistung
8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass FOXBRAIN LTD nicht Herstellerin der von ihr gelieferten Software ist und demzufolge keine Gewährleistung über die Funktionalität übernehmen kann. Für Programmfehler haftet ausschliesslich der Softwarehersteller im Rahmen seiner Produktehaftung. Ferner weiss der Kunde, dass Standardsoftware unter Berücksichtigung der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre Komplexität unter Umständen nicht fehlerfrei ausgeliefert oder installiert werden kann. FOXBRAIN LTD macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
8.2 Soweit FOXBRAIN LTD Software gemäss gesondertem Auftrag installiert, wird der Kunde diese - auf Verlangen von FOXBRAIN LTD gemeinsam mit dem Mitarbeiter von FOXBRAIN LTD - unverzüglich testen. Läuft die Software wie vorgesehen, wird er unverzüglich oder nach einer vorher vereinbarten Frist, schriftlich die Abnahme erklären.
8.3 FOXBRAIN LTD wird nach Eingang einer schriftlichen Mängelrüge des Kunden nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Massnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Fehlerbehebung ermöglichen oder direkt beim Hersteller der Software vorstellig werden. FOXBRAIN LTD kann Mängel in Absprache mit dem Softwarehersteller nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware beseitigen. Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
8.4 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Ziffer 4.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
9. Haftung
9.1 Die Haftung von FOXBRAIN LTD für Vertragsverletzungen wird auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten beschränkt. Die Haftung für indirekten Schaden wird wegbedungen.
9.2 FOXBRAIN LTD haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. FOXBRAIN LTD haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Massnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.
10. Zahlung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist FOXBRAIN LTD berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
10.2 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur wegen von FOXBRAIN LTD anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
10.3 Schuldet der Kunde FOXBRAIN LTD mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird - sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat - zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.
10.4 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so hat Foxbrain Ltd neben dem Anspruch auf Verzugszins das Recht, die Updateleistungen einzustellen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 FOXBRAIN LTD behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Es gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von FOXBRAIN LTD in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktelizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für FOXBRAIN LTD zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadenrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an FOXBRAIN LTD ab. FOXBRAIN LTD nimmt die Abtretung an.
11.3 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von FOXBRAIN LTD gelieferten Ware erfolgt von FOXBRAIN LTD. FOXBRAIN LTD erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorhaltsware.
11.4 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt FOXBRAIN LTD Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
11.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist FOXBRAIN LTD berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. FOXBRAIN LTD ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Veräusserungserlös zu befriedigen.
11.6 Bei einem Rücknahmerecht FOXBRAIN LTDs gemäss vorstehendem Absatz ist FOXBRAIN LTD berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern von FOXBRAIN LTD den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
11.7 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
11.8 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
12. Umfang der Rechtseinräumung
12.1 FOXBRAIN LTD behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten.
12.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger erhaltenen Software. Diese dürfen nur - soweit technisch zwingend erforderlich - zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.
12.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren Geschäftsbestimmungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet FOXBRAIN LTD im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an.
12.4 Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering ) ist ebenfalls unzulässig. FOXBRAIN LTD behält sich vor, dem Kunden auf Anfrage Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei der Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in § 69e Abs.2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebener Beschränkungen zu beachten.
13. Schutzrechte Dritter
Der Kunde verpflichtet sich, FOXBRAIN LTD von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und FOXBRAIN LTD auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. FOXBRAIN LTD ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
14. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit FOXBRAIN LTD geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit FOXBRAIN LTD geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von FOXBRAIN LTD ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
15. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt FOXBRAIN LTD, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
16. Schlussbestimmungen
  Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in Ihrer übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksame Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von FOXBRAIN LTD ist Küssnacht.